Der Vereinsbeitritt ist grundsätzlich für jeden möglich, der bereit ist unsere Statuten und sonstigen Bestimmungen zu beachten, am Vereinsleben aktiv teilzunehmen und die entsprechenden finanziellen und manuellen Leistungen zu erbringen.

Vollmitglied   € 360,--

Jahresbeitrag; Erwerbstätiger bzw. nicht in Ausbildung stehender Erwachsener.
Werden weniger als 10 Arbeitsstunden geleistet, wird deren Differenz mit € 15,-/Stunde verrechnet. Einschreibgebühr.

Anschlussmitglied     € 230,--

Jahresbeitrag; Familienmitglied, Gattin, Lebensgefährte (wohnt im Haushalt eines Vollmitgliedes), Kinder.
Werden weniger als 10 Arbeitsstunden geleistet, wird deren Differenz mit € 15,-/Stunde verrechnet.

Schüler, Junioren,
Studenten     € 230,--
+ Trainerbeitrag € 100,--

(lt. ÖRV Kategorien)
Jahresbeitrag; keine Einschreibgebühr.
Zuzüglich Trainerbeitrag € 10,-- pro Monat, für 10 Monate pro Jahr.
Das 3. Kind einer Familie ist vom Mitglieds- und Trainerbeitrag befreit.

Unterstützendes/Ruhendes Mitglied     € 85,--

Jahresbeitrag; Person, die die Infrastruktur des Vereins nicht oder vorläufig nicht nutzt, aber den Verein unterstützen will. Der Umstieg zum Vollmitglied ist ohne neuerliche Einschreibgebühr möglich.

Doppelmitgliedschaft     € 230,--

Jahresbeitrag; Für Mitglieder eines anderen österr. Rudervereines. Rudern nur in Begleitung eines RCW-Bootsverantwortlichen. Keine Einschreibgebühr, keine Arbeitsstunden, kein Stimmrecht.

Para-Mitgliedschaft     € 230,--

Jahresbeitrag; für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Keine Einschreibgebühr, keine Arbeitsstunden

Einschreibgebühr     € 200,--

Einmalig und nur für Vollmitglieder. Eine bereits entrichtete Ruderkursgebühr wird für Vollmitglieder abgezogen.

Ruderkurs für Anfänger     € 200,--

Einmalig; Entgelt für einen Ruderkurs über 4 Abende.
Wird bei Vollmitgliedern bei einem späteren Beitritt zum Verein von der Einschreibgebühr abgezogen .

Liegeplatz für Privatboot    € 230,--

Jährliche Gebühr für den Liegeplatz eines Privatbootes.

Spindbenützung     € 25,--

Jährliche Gebühr für die Benützung eines Garderobenspindes.

HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN

EINSCHREIBGEBÜHR

Wird einmalig im Beitrittsjahr und nur für Vollmitglieder fällig. Eine bereits entrichtete Gebühr für den Ruderkurs wird von der Einschreibgebühr abgezogen.

JAHRESBEITRAG

Bei einem Neueintritt ab dem 1. August ist für das laufende Jahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Stichtag ist das Datum der Unterschrift des neuen Mitgliedes auf dem Mitgliedsantrag.

Das 3. Kind einer Familie (Schüler, Jugendliche oder Studenten bis zum 27. Lebensjahr ohne eigenem Einkommen) ist vom Mitglieds- und Trainerbeitrag befreit.

ZAHLUNGSZIEL FÜR DEN MITGLIEDSBEITRAG

Das Zahlungsziel für die Entrichtung des jährlichen Mitgliedsbeitrages ist der 31. März des jeweiligen Jahres. Bei Überziehung ab 1 Monat wird eine Mahngebühr von 5 Euro in Rechnung gestellt. Für jedes weitere Monat ebenfalls jeweils 5 Euro.

AUSTRITT AUS DEM VEREIN SOWIE ÄNDERUNG DES MITGLIEDSSTATUS

Der Austritt aus dem Verein sowie jegliche Änderung des Mitgliedsstatus muss bis spätestens 5. Jänner des betreffenden Jahres in schriftlicher Form an den Vorstand des RC-Wels bekannt gegeben werden. Bei einer später einlangenden Kündigung sowie bei einem verspäteten Antrag auf Statusänderung, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres, und zwar entsprechend dem letztgültigen Status, fällig. Bei einem Austritt und späterem Wiedereinstieg ist die Einschreibgebühr neuerlich fällig.

ARBEITSBEITRAG

Der Arbeitsbeitrag im Ausmaß von 10 Stunden ist jährlich von jedem Voll- bzw. Anschlussmitglied zu erbringen. Jede Stunde die nicht geleistet wird, wird mit € 15,-- bewertet. Bei einem Neueintritt ab dem 1. August ist für das laufende Jahr nur die halbe Anzahl an Arbeitsstunden zu erbringen. Die Arbeitsleistung kann auch in Form eines „Familienkontos“ geführt werden (Vollmitglied mit dazugehörigen Anschlußmitgliedern). Der Arbeitsbeitrag wird jährlich erst ab dem 3. mal rudern fällig.

SPINDBENÜTZUNG

Die Gebühr ist jährlich zu entrichten. Keine Aliquotierung bei Unterjährigkeit (Ausgabe/Rückgabe).

STUDENTEN

Erwachsener ab 19 Jahren in Ausbildung, Student, Kinderbeihilfenempfänger, Präsenzdiener. Der Studentenstatus wird maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt. Das Studium ist jährlich durch die Vorlage der Inskriptions- bzw. Fortsetzungsbestätigung nachzuweisen. Erwerbstätigen Studenten wird kein Studentenstatus zugestanden.

VALORISIERUNG

Gemäß eines Beschlusses bei der Generalversammlung des RC Wels am 8. Februar 2008 sind unsere Beiträge und Gebühren an den Verbraucherpreisindex VPI 2005 gebunden und werden entsprechend erhöht, sobald die Steigerung 5% übersteigt.

 

DIE ANMELDUNG

Du willst Teil unseres Vereins werden? Bitte druck das Anmeldeformular aus, füll es aus, schick es uns oder bring es mit in den Club und schon bist Du dabei.